Die Schulkonferenz (SK) ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung und tagt viermal im Jahr. Sie dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten und dem Schulpersonal. Hier werden alle wichtigen Angelegenheiten der Schule beraten und beschlossen.
Der Schulkonferenz kommen sehr viele Aufgaben zu, die an dieser Stelle nur auszugsweise genannt werden:
- Entscheidung zur Verteilung und Verwendung der zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesenen Personal- und Sachmittel,
- Beschluss über das Schulprogramm und über sich daraus ergebende Grundsätze für die Organisation von Schule und Unterricht,
- Grundsätze über den Umfang und die Verteilung der Hausaufgaben,
- Beschluss zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens,
- Entscheidung über Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen,
- Grundsätze für die Einrichtung von freiwilligem Unterricht, für besondere Schulveranstaltungen sowie Vereinbarungen mit Dritten im Rahmen von Projekten zur Öffnung der Schule,
- Beschluss von Grundsätzen der Schülerfahrten und Wandertage,
- Formulierung von Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs (Hausordnung),
- …
Die Schulkonferenz setzt sich an der Adolf-Glaßbrenner-Grundschule aus der Schul- und der Hortleitung, aus den jeweils vier gewählten Vertreter*innen des Kollegiums und der Elternschaft, den vier gewählten Schülervertreter*innen und einem außerschulischen Beratungsmitglied zusammen.