Gremienarbeit

An der Adolf-Glaßbrenner-Grundschule tagen regelmäßig unterschiedliche Gremien, die bei der Gestaltung des Schullebens in vielen Bereichen maßgeblich beteiligt sind. Der Mitbestimmung aller am Schulleben beteiligten Personenkreise messen wir an unserer Schule einen hohen Stellenwert bei. Im Folgenden wollen wir Ihnen die wichtigsten Gremien unserer Schule „ein wenig näher bringen“: die SCHÜLER*INNENVERTRETUNG, die GESAMTELTERNVERTRETUNG, die FACHKONFERENZEN, die GESAMTKONFERENZ und die SCHULKONFERENZ.

Die Schüler*innenvertretung (SV)

Die Schüler*innenvertretung (SV) ist das Gremium der Schülerschaft und tagt mindestens viermal im Schuljahr. Bei der SV treffen sich die gewählten Klassensprecherinnen und Klassensprecher, um u.a. über die Belange der Schüler*innen zu beraten, neue Ideen für die Gestaltung des Lebensorts Schule zu diskutieren oder über Probleme und mögliche Lösungen zu sprechen. Begleitet werden die SVs von den gewählten Vertrauenspädagog*innen aus der Lehrerschaft und aus dem Freizeitbereich. Die SV wählt auf der ersten Sitzung im Schuljahr vier Vertreter*innen für die Teilnahme an der Schulkonferenz.

Die Gesamtelternvertretung (GEV)

Die Gesamtelternvertretung (GEV) ist das Gremium der Elternschaft und tagt mindestens vier Mal im Schuljahr. Bei der GEV treffen sich die auf den ersten Elternabenden in unseren 18 Klassen gewählten Elternvertreter*innen. Die GEV berät vorrangig über die Belange der Elternschaft, diskutiert über verschiedene Themen z.B. über die Verbesserung schulischer Abläufe oder über Möglichkeiten der aktiven Unterstützung des Schullebens.

Die GEV wählt vier Vertreter*innen zur Teilnahme an der Schulkonferenz, zwei Vertreter*innen zur Teilnahme an der Gesamtkonferenz sowie jeweils eine Vertretung zur Teilnahme an den verschiedenen Fachkonferenzen. An den Sitzungen der GEV nehmen die Schul- und Hortleitung sowie Vertreter*innen des Lehrer- und Erzieherkollegiums teil.

Die Fachkonferenzen (FK)

Die Fachkonferenzen (FK) tagen mindestens dreimal im Schuljahr. Hier beraten die Lehrkräfte eines Schulfaches (z.B. Deutsch, Mathematik, Sport, Musik,…) gemeinsam z.B. über die konkrete Umsetzung der Rahmenlehrpläne für den jeweiligen Fachunterricht, über die Auswahl der benötigten Lern- und Lehrmittel oder über besondere Projekte und Aktionen. In den Fachkonferenzen wird regelmäßig über die wissenschaftliche Weiterentwicklung des Faches sowie über die zugehörige Fachliteratur berichtet. An jeder Fachkonferenz nimmt eine Elternvertretung teil.

Die Gesamtkonferenz (GK)

Die Gesamtkonferenz (GK) ist das Beratungs- und Beschlussgremium aller an der Schule tätigen Pädagog*innen und tagt viermal im Schuljahr. Hier werden die Angelegenheiten der Schule, insbesondere die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie die kontinuierliche Entwicklung und Sicherung der schulischen Qualität beraten und beschlossen. Die GK fördert die Zusammenarbeit der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die pädagogische und fachliche Kooperation mit anderen Institutionen.

Die Gesamtkonferenz entscheidet u.a. über

  • Vorschläge für das Schulprogramm sowie die fachliche und pädagogische Entwicklung und innere Organisation der Schule,
  • Grundsätze für die Koordinierung der Unterrichtsgestaltung, der Unterrichtsmethoden sowie für die Lernerfolgskontrollen und andere pädagogische Beurteilungen,
  • Grundsätze für Art, Umfang und Verteilung der Klassenarbeiten,
  • Grundsätze der Erziehungsarbeit einschließlich von Maßnahmen bei Erziehungskonflikten,
  • Grundsätze für die Einführung von Schulbüchern und anderen Unterrichtsmedien sowie die Auswahl von Lern- und Lehrmitteln,
  • der Verteilung der Lehrkräfte und der sonstigen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unterricht, Betreuung, Aufsicht und Vertretung, der Verteilung besonderer dienstlicher Aufgaben sowie besondere Formen der Arbeitszeitregelung,
  • Grundsätze der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals an der Schule,
  • Vorschläge zur Verwendung der der Schule zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel,
    Ordnungsmaßnahmen nach § 63 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3.

Der Gesamtkonferenz sitzen zwei Elternvertreter*innen und die Lehrkräfte außerschulischer Träger (z.B. der Evangelischen Kirche Berlin oder des Humanistischen Verbandes Deutschlands) als beratende Mitglieder bei.

Die Schulkonferenz (SK)

Die Schulkonferenz (SK) ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung und tagt viermal im Jahr. Sie dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten und dem Schulpersonal. Hier werden alle wichtigen Angelegenheiten der Schule beraten und beschlossen.

Der Schulkonferenz kommen sehr viele Aufgaben zu, die an dieser Stelle nur auszugsweise genannt werden:

  • Entscheidung zur Verteilung und Verwendung der zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesenen Personal- und Sachmittel,
  • Beschluss über das Schulprogramm und über sich daraus ergebende Grundsätze für die Organisation von Schule und Unterricht,
  • Grundsätze über den Umfang und die Verteilung der Hausaufgaben,
  • Beschluss zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens,
  • Entscheidung über Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen,
  • Grundsätze für die Einrichtung von freiwilligem Unterricht, für besondere Schulveranstaltungen sowie Vereinbarungen mit Dritten im Rahmen von Projekten zur Öffnung der Schule,
  • Beschluss von Grundsätzen der Schülerfahrten und Wandertage,
  • Formulierung von Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs (Hausordnung),

Die Schulkonferenz setzt sich an der Adolf-Glaßbrenner-Grundschule aus der Schul- und der Hortleitung, aus den jeweils vier gewählten Vertreter*innen des Kollegiums und der Elternschaft, den vier gewählten Schülervertreter*innen und einem außerschulischen Beratungsmitglied zusammen.